Zum Verkauf steht ein ca. 517 m² großes Baugrundstück in gewachsener Wohnlage von Glinde. Das Grundstück befindet sich im Bereich der Mühlenstraße und bietet interessante Möglichkeiten für Käufer, die ihr zukünftiges Wohnprojekt individuell planen möchten.
Besonders interessant ist die derzeit laufende Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 der Stadt Glinde. Das Grundstück liegt nach dem aktuellen Planungsstand innerhalb des vorgesehenen Wohngebietes WA 12.
Während bislang deutlich restriktivere Festsetzungen zugrunde lagen, sieht der neue Planentwurf eine zeitgemäßere und besser nutzbare Bebauung vor. Für den betreffenden Bereich ist nach dem derzeitigen Entwurfsstand eine Grundflächenzahl von GRZ 0,30 sowie eine Bebauung mit maximal zwei Vollgeschossen vorgesehen.
Darüber hinaus sieht die Planung eine offene Bauweise sowie die Errichtung von Einzelhäusern und Doppelhäusern vor. Damit ergeben sich gegenüber den bisherigen Rahmenbedingungen neue Möglichkeiten für eine moderne Grundstücksnutzung.
Im Rahmen der bereits vorgenommenen planerischen Betrachtung wurden für das Grundstück unter anderem verschiedene Wohnkonzepte untersucht. Dazu gehören sowohl eine Doppelhausbebauung als auch alternative Wohnhauskonzepte mit zwei Vollgeschossen. Konkrete Entwürfe und Flächenangaben sind dabei immer auf ihre Genehmigungsfähigkeit im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.
Wichtig: Die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 befindet sich nach dem bislang von uns geprüften Verfahrensstand noch im Planverfahren. Die genannten Festsetzungen stellen daher den aktuellen Planungsstand beziehungsweise Vorentwurf dar und sind noch nicht mit einem rechtskräftigen Baurecht gleichzusetzen. Bis zum Inkrafttreten einer neuen Satzung gelten grundsätzlich die derzeit rechtskräftigen planungsrechtlichen Vorgaben. Die abschließende Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens ist mit der Stadt Glinde beziehungsweise der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.
Hinweis zum Bebauungsplan
Die Angaben zur geplanten Bebauung basieren auf dem von uns geprüften aktuellen Stand der Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 27 und dem dort für das Grundstück vorgesehenen Bereich WA 12.
Der neue Bebauungsplan war zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht rechtskräftig. Insbesondere die geplante Zulässigkeit von zwei Vollgeschossen, die GRZ von 0,30 sowie die weiteren genannten Festsetzungen dürfen daher nicht als bereits bestehende Baugenehmigung oder verbindliche Zusicherung verstanden werden.
Kaufinteressenten wird empfohlen, ihr konkretes Bauvorhaben vor dem Grundstückserwerb mit der Stadt Glinde beziehungsweise der zuständigen Bauaufsichtsbehörde abzustimmen.



